Wichtige Infos zum E-Gesundheitskarte
Neukunden erhalten die elektronische Gesundheitskarte circa zwei Wochen vor Versicherungsbeginn. Zu beachten ist, dass zwischen Lichtbildeingang und Erhalt der elektronischen Gesundheitskarte bis zu drei Wochen vergehen können.
Bei Namensänderung, Verlust etc. erhalten Sie Ihre neue elektronische Gesundheitskarte spätestens innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung.
Aufgrund des Datenschutzes benötigen wir bei einer Adressänderung eine Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung. Bei einer Namensänderung eine Kopie der entsprechenden Urkunde.
Ja, wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte bei Ärzten und Psychotherapeuten eingelesen wird, werden Ihre bei uns gespeicherten Daten wie z.B. die Adresse automatisch aktualisiert.
Um ein E-Rezept auszustellen, benötigt der Arzt Ihre Krankenversichertennummer. Die ist Ihre eindeutige Identifikationsnummer. Wenn Sie also Ihre eGK nicht zur Hand haben, kann das E-Rezept als Papierausdruck ausgestellt werden.
eGK der Generation G 2.1 sind alle NFC-fähig. Sie finden die Bezeichnung oben auf der Karte oder im System unter „Kartengeneration“
Wenn Sie noch keine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte besitzen, erhalten Sie grundsätzlich automatisch eine zugeschickt, sobald Sie eine neue Karte bei unserer Krankenkasse anfordern. Aufgrund der bundesweiten hohen Nachfrage, kann es aktuell jedoch zu Lieferengpässen kommen. Wir bitten daher um Verständnis, sollte eine kurzfristige Versorgung nicht möglich sein.
Die CAN ist eine auf der Karte aufgedruckte sechsstellige Nummer, die auch im Chip der Karte gespeichert ist. Die Eingabe der CAN ist die rechtsichere Willensbekundung des Versicherten, die eGK kontaktlos einzusetzen.
Für alle digitalen Anwendungen auf Ihrer eGK benötigen Sie eine PIN und einen PUK von uns. Sie identifizieren sich dazu einfach online oder bei uns vor Ort.
