Die Bezeichnung E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Das E-Rezept wird das bisher genutzte rosa Papierrezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ersetzen. Ab 01.01.2024 sind alle (Zahn-)Ärztinnen, (Zahn)-Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, ein E-Rezept auszustellen, wenn es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt. Selbstverständlich kann das E-Rezept auch weiterhin in ausgedruckter Form ausgestellt werden.
Papierrezepte gehören ab sofort der Vergangenheit an. Das neue E-Rezept erleichtert Ihnen viele Arzt- und Apothekengänge und ersetzt die bisherige Verordnung für apothekenpflichtige Arzneimittel. Die Bezeichnung E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Das E-Rezept hat das bisher genutzte rosa Papierrezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ersetzt.
mit der elektronischen Gesundheitskarte – einfach die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlesen lassen und schon kann der Apotheker oder die Apothekerin das Rezept online abrufen und das Medikament aushändigen.
| elektronische Gesundheitskarte | E-Rezept App | Papierausdruck | |
| Voraussetzungen für die Nutzung | Gesundheitskarte | NFC-fähiges Smartphone + NFC-fähige Karte + PIN | keine Um ein E-Rezept auszustellen, benötigt der Arzt Ihre Krankenversichertennummer. Die ist Ihre eindeutige Identifikationsnummer. Wenn Sie also Ihre eGK nicht zur Hand haben, kann das E-Rezept als Papierausdruck ausgestellt werden. |
- Absolut sicher
In Zukunft müssen Sie keine Sorge mehr haben, Ihr Rezept zu verlieren. All Ihre Rezepte sind mit Ihrer eGK (elektronischen Gesundheitskarte) in der Apotheke abrufbar oder auch in der E-Rezept-App gespeichert. Dabei sind Ihre Daten mehrfach verschlüsselt. - Auf bequeme Art zum Medikament
Per Videosprechstunde können Ihnen Medikamente verschrieben werden, ohne dass das Rezept abgeholt oder per Post verschickt werden muss. - Über Ihre E-Rezept-App noch mehr Vorteile, z.B. immer die passende Apotheke griffbereit.
Grundsätzlich sollten alle Vor-Ort-Apotheken, sowie auch die Online-Apotheken „E-Rezept-ready“ sein. Grundsätzlich kann das E-Rezept auch durch einfaches „Stecken“ der Versichertenkarte in ein Lesegerät einer Apotheke eingelöst werden. Ebenso können Sie das E-Rezept online entweder mit dem QR-Code auf dem Papierrezept oder über die E-Rezept-App einlösen.
Nein, aktuell können noch keine E-Rezepte aus dem europäischen Ausland in Deutschland eingelöst werden.
E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie die bekannten Papierrezepte – sie können innerhalb von 28 Tage eingelöst werden. Als Selbstzahler können Sie das E-Rezept bis zu 3 Monate nach Ausstellung einlösen. Alle E-Rezepte werden nach dem Einlösen noch 100 Tage lang gespeichert.
Ja. Sie können die Rezeptdetails in der App einsehen.
Ja, hier ändert sich nichts für Sie. Ihre Apotheke ist auch mit dem E-Rezept dazu verpflichtet, Ihnen ein mögliches Alternativpräparat auszuhändigen, wenn das auf Ihrem Rezept nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die Therapie- und Verordnungshoheit liegt nach wie vor bei Ihrem behandelnden Arzt.
Perspektivisch betrachtet: Ja. Im ersten Schritt werden jedoch nur die Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt. Das E-Rezept wird dann stufenweise auch für andere Therapieformen ausgebaut.
Nachdem der Arzt das E-Rezept ausgestellt hat, muss er es auch noch signieren. Nur mit dieser Signatur ist das E-Rezept in der Apotheke einlösbar. Die Ärzte signieren die E-Rezepte aber leider manchmal erst später gesammelt und bei Ihrem Besuch in der Apotheke ist dann das Rezept noch nicht abrufbar. Sprechen Sie Ihren Arzt bzw. die Praxis am besten direkt darauf an, dass Sie im Anschluss das Rezept einlösen wollen. Im Zweifel kann die Apotheke auch Kontakt mit der Praxis aufnehmen und die Signatur veranlassen.
Wenn Sie dauerhaft ein bestimmtes Arzneimittel benötigen, können Sie sich bis zu vier identische E-Rezepte auf einmal ausstellen lassen, die Sie nacheinander einlösen. Das jeweilige Rezept wird von Ihrem Arzt mit einer Gültigkeitsdauer versehen.
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