Ihre elektronische Patientenakte
Die BKK Scheufelen stellt Ihnen ab Januar 2025 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Mit dieser entsteht eine neue digitale Plattform für Ihre Gesundheitsdaten.
Davon profitieren Sie
Egal ob Befunde, Diagnosen, Medikationspläne sowie Laborwerte – alle Gesundheitsdokumente können Sie jederzeit und ein Leben lang verwalten und mit Ihren Ärzten teilen. Selbst an Ihren Mutterpass müssen Sie während der Schwangerschaft nicht mehr denken. Ihnen stehen ab sofort alle Pässe digital in der ePA zur Verfügung!
Sicherheit und Datenschutz
Hohe Sicherheit und Datenschutz stehen an erster Stelle
Bei der Nutzung der ePA entscheiden alleine Sie, welcher Leistungserbringer Ihre Daten einsehen darf.
Hier geht es zur ePA App
FAQ:
Die elektronische Patientenakte, abgekürzt ePA, ist ein geschützter Speicher für Ihre medizinischen Dokumente. Nur Sie bestimmen, was in die Akte hinein- oder hinausgeht und wer darauf zugreifen darf. Sie können die ePA über Ihr Smartphone nutzen und haben so orts- und zeitunabhängigen Zugriff.
Ja, jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch auf eine ePA, die bis zum 15. Geburtstag des Kindes von einem ebenfalls gesetzlich versicherten, sorgeberechtigten Vertreter verwaltet wird.
Nein, die Nutzung der ePA ist freiwillig. Sie allein entscheiden, ob Sie eine ePA haben möchten. Allerdings wird die ePA grundsätzlich für alle Versicherte eingerichtet. Wenn Sie dies nicht möchten, müssen Sie dem widersprechen. Hier gilt das sogenannte opt-out-Verfahren.
Ja, da es ein freiwilliges Angebot ist, haben Sie jederzeit das Recht zur Kündigung. Ihre Daten werden dann nach einer Frist von 6 Wochen zum Ende des folgenden Monats endgültig gelöscht.
Sie können aber auch Ihren Kündigungswunsch widerrufen. Die Frist hierfür hängt davon ab, über welchen Weg Sie widerrufen möchten. Widerrufen Sie auf dem schriftlichen Weg, muss Ihr Widerruf spätestens 2 Wochen vor Monatsende bei uns eingegangen sein – wir brauchen zur Bearbeitung Ihres Poststückes einen etwas längeren Vorlauf. Widerrufen Sie über Ihr Smartphone in der App können Sie dies bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tun.
Niemand außer Ihnen und denjenigen, denen Sie dazu eine Berechtigung erteilt haben. Weder der Anbieter (= Ihre Krankenkasse) noch der Betreiber (= der IT-Dienstleister) können auf die Inhalte in Ihrer ePA zugreifen.
Sämtliche Aktivitäten in der Akte, wie das Hochladen, Speichern, Herunterladen oder Löschen von Dokumenten erfolgt durch Sie oder indem Sie eine Freigabe erteilen (z.B. das Hoch- oder Herunterladen eines Dokumentes durch Ihren behandelnden Arzt).
Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Krankenversicherungsnummer, eine PIN, die zur Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gehört und Sie von der BKK Scheufelen erhalten und eine gültige E-Mail-Adresse. Darüber hinaus benötigen Sie eine App, die Sie aus dem jeweiligen Store herunterladen können.
Bisher war die Anmeldung zu ihrer ePA mit Biometrie (Gesichtserkennung oder Fingerprint) möglich. Mit der gesetzlich vorgegebenen Einführung des datenschutzrechtlich hohen Schutzniveaus ist dies nicht mehr möglich.
Zukünftig stehen folgende drei Anmeldeverfahren zur Auswahl:
- Elektronischer Personalausweis und PIN
- Elektronische Gesundheitskarte und PIN
- App-Code und Gerätebindung
Die PIN für ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten Versicherte nach Beantragung von ihrer Krankenkasse.
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie ausführlich über die elektronische Patientenakte (ePA).




